Dorothee Houpert
Kohlberger Straße 1/3
72661 Grafenberg
- nachfolgend Hebamme genannt -
Die über Ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten werden Ihnen auf Anfrage schriftlich zur Verfügung gestellt.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich
Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und
das weitere Vorgehen besprechen.
Kurse
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Die Gebühr pro versäumter Kursstunde beträgt 15,00 Euro. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Bei weniger als vier Anmeldungen wird der Kurs abgesagt.
Kurse mit Partner: Die Partnergebühr beträgt zusätzlich 150,00 EUR. Für den Partner gelten die gleichen Bedingungen wie für die Teilnehmerin.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist bis 21 Tage vor Kursbeginn möglich.
privat krankenversicherte Teilnehmerinnen, Selbstzahlerinnen (auch für Kurse, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden):
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst, unabhängig von der möglichen Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe. Die Kursgebühren richten sich nach der Privat-Hebammengebührenverordnung BaWü und können vor der Anmeldung telefonisch erfragt werden.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden daher auch von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Bei weniger als vier Anmeldungen wird der Kurs abgesagt.
Kurse mit Partner:
Die Partnergebühr beträgt zusätzlich 150,00 EUR. Für den Partner gelten die gleichen Bedingungen wie für die Teilnehmerin.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist bis 21 Tage vor Kursbeginn möglich.
Haftung
Für alle Tätigkeiten im Rahmen des Behandlungsvertrages besteht eine Haftpflichtversicherung mit ausreiche der Deckungssumme.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen,
unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen
Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt
der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00€ berechnet.